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Und hier nun - Ja, es muß leider sein - das "Kleingedruckte":

Mietbedingungen

1. Anmeldung, Reisebestätigung
1.1 Grundlage des Vertrages sind ausschließlich die Angaben in meiner Beschreibung
1.2 Durch ihre Anmeldung akzeptieren Sie diese Mietbedingungen für sich und alle weiteren Personen, für die Sie die Buchung vornehmen. Sie verpflichten sich, die Mitreisenden von den Bedingungen in Kenntnis zu setzen.
1.3 Mit Ihrer schriftlichen, fernkopierten oder telefonischen Anmeldung bieten Sie mir den Vertragsabschluß verbindlich an. Für mich wird der Vertrag dann bindend, wenn ich Ihnen die Buchung "ohne Vorbehalt" und den Reisepreis schriftlich bestätige. Bei telefonischen und telekopierten Reservierungen gebe ich Ihnen vier Tage feste Option bis Erhalt der schriftlichen Anmeldung mit Anzahlung (per Verrechnungsscheck/Überweisung). Geht Ihre Anmeldung bis zu diesem Zeitpunkt nicht bei mir ein, erlischt die Reservierung automatisch.
1.4 Weicht der Inhalt meiner Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, kommt der Vertrag mit dem von mir bestätigten Inhalt zustande, sofern Sie nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang meiner Bestätigung vom Vertrag zurücktreten.
2. Leistungsbeschreibung
2.1 Ich vermiete Ihnen das in meiner Beschreibung angegebene Mietobjekt, das komplett mit Möbeln, Bettdecken, Koch- und Eßgeschirr und mit Heizung ausgestattet ist.
2.2 Angaben in meiner Beschreibung, die nicht das Mietobjekt selbst, sondern Landschaft, Ort, Ausstattung und Ausgestaltung des Ferienortes mit Sport-, Freizeit- und sonstigen Einrichtungen beschreiben, haben stets nur unverbindlichen Informationscharakter.
2.3 Der von Ihnen zu bezahlende Preis gilt das Wohnrecht für die in der Buchung angegebenen Personen und den angegebenen Zeitraum ab. Die Benutzung durch andere als in der Buchung angegebene Personen bedarf meiner vorherigen schriftlichen Genehmigung.
2.4 Die Wohneinheit darf nur mit der in der Beschreibung angegebenen max. Personenzahl belegt werden. Kinder gelten als volle Personen. Sollte diese Zahl überschritten werden, ist mein örtlicher Vertreter berechtigt, die überzähligen Personen auszuweisen. 
2.5 Kinder- und weitere Zusatzbetten können nicht zur Verfügung gestellt werden.
2.6 Nebenkosten für Strom, Gas und Wasser sind im Mietpreis enthalten. 
3. Mietdauer
    Die Mindestmietdauer beträgt eine Woche.
4. Übernahme, Rückgabe
    Das Mietobjekt kann am vereinbarten Anreisetag ab 17 Uhr übernommen werden und muß am Abreisetag bis 10 Uhr zurückgeben werden. Sollten Sie außerhalb dieser Uhrzeiten früher eintreffen oder später abreisen, müssen Sie die Ankunfts- bzw. Abreisezeiten besonders mit mir vereinbaren.
5. Haustiere
    Haustiere dürfen nur nach schriftlicher Bestätigung mitgebracht werden. 
6. Reinigung, Instandhaltung
6.1 Sie sind verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit entstandenen Schäden und Mängel mir unverzüglich zu melden.
6.2 Die Endreinigung wird durch meinen örtlichen Vertreter vermittelt. Sie beinhaltet nicht Spülbecken, Herd, Backofen, Kühl- und Küchenschrank. Bedarf das Mietobjekt einer besonderen, ergänzenden Reinigung, wird die zusätzliche Reinigungszeit unter Zugrundelegen eines Stundensatzes von € 12,50 berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen der Wohnungsausstattung werden gesondert in Rechnung gestellt. 
6.3 Etwaige Entschädigungsleistungen, die sich aus vorstehenden Regellungen zu Ihren Lasten ergeben, werden von der Kauton einbehalten.
7. Kaution
    Zur Sicherung etwaiger entstandener Schäden und Kosten für zusätzliche Reinigung haben Sie vor Übergabe der Schlüssel eine Kaution zu hinterlegen. Die Rückzahlung der Kaution schließt spätere berechtigte Schadensersatzansprüche des Vermieters nicht aus.
8. Rücktritt des Mieters, Umbuchungen, Ersatzmiete
8.1 Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. 
8.2 Treten Sie, gleich aus welchem Grund, von Ihrer Anmeldung zurück, oder nehmen Sie das gebuchte Objekt nicht in Anspruch, behalte ich den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Davon werden ersparte Aufwendung, evtl. Vorteile einer anderen Verwertung oder sonstige Ersparnisse abgezogen. Durch diese Bestimmung wird der - ggf. durch Sie zu führende - Nachweis nicht abgestritten, das ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich geringer sei als die Pauschale. 
8.3 Statt des Nachweises des konkreten Schadens bin ich in diesen Fällen auch berechtigt, pauschalierte Rücktrittsgebühren wie folgt zu berechnen:
 - bei Rücktritt bis zum 45. Tag vor Mietbeginn die volle Anzahlung,
 - vom 44. bis zum 30. Tag:  25%, 
 - vom 29. bis 22. Tag: 50%, 
 - ab dem 21. Tag vor Mietbeginn. 80% des vereinbarten Mietpreises.
8.4 Auf Ihren Wunsch nehme ich eine Abänderung der Anmeldung (Umbuchung) vor. Dafür werden bis zum 45. Tag vor Mietbeginn DM 50 erhoben. Spätere Änderungen gelten als Rücktritt. 
8.5 Nutzen Sie das Mietobjekt nicht oder treten Sie erst am Tag des Mietbeginns vom Vertrag zurück, so bleibt es in jedem Falle bei der vereinbarten Vergütung.
     Ich empfehle Ihnen den Abschluß einer Reisekostenrücktritt-Versicherung.
9. Zahlungsbedingungen
    Die Anzahlung in Höhe von 10% des Mietpreises ist sofort mit der Anmeldung fällig. Die Restzahlung muß drei Wochen vor Mietbeginn bei mir eingegangen sein. Nach Eingang der Restzahlung erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen von mir zugeschickt.
10. Änderung der Preise und Leistungen
10.1 Änderung der Preise und Leistungen - insbesondere auch bei Irrtümern oder Druckfehlern in meiner Beschreibung - sind durch mich möglich.
10.2 Rechenfehler oder andere Fehler bei der Zusammenstellung der Vergütung können nachträglich berichtigt und etwaige, sich aus der Berichtigung ergebende Nachforderungen erhoben werden.
10.3 Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglich vereinbarten, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von mir nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind von mir gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. 
11. Gewährleistung, Auschlußfristen
11.1 Wird eine von mir geschuldete Leistung nicht oder nicht Vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Entsprechende Beanstandungen sind mir ausschließlich und unverzüglich vorzutragen. Bei schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige tritt eine Minderung nicht ein. 
11.2 Lassen sich Mängel oder Schäden nicht innerhalb einer angemessenen Frist beheben, oder hat Ihr Verlangen auf Abhilfe keinen Erfolg, müssen Ihre Reklamationen mit Anspruchstellung spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit schriftlich bei mir eingegangen sein. 
11.3 Wenn nach berechtigtem fruchtlosem Abhilfeverlangen Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht worden sind, können Sie eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises verlangen (Minderung). Die Minderung errechnet sich aus der Wertdifferenz zwischen den gebuchten und den tatsächlich erhaltenen einzelnen Leistungen.
11.4 Der Mieter ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstandenen Schaden gering zu halten.
12. Haftung
12.1 Ich hafte für
 - sorgfältige Bearbeitung Ihrer Buchung
 - ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen, 
wobei ich um Verständnis bitte, daß sich sämtliche von mir geschuldeten Leistungen nach dem landesüblichen Standard und den ortsüblichen Gepflogenheiten am Zielort richten.
12.2 Ich hafte nicht
 - für Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben und Beschreibungen, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen, sondern 
   über Landschaft und Ferienort informieren wollen,
 - für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden,
 - wenn und soweit in- und ausländische Gesetzesbestimmungen die Haftung des Leistungsträgers für dessen Leistungen  
   ebenfalls einschränken oder ausschließen,
 - für Leistungsstörungen, deren Ursachen außerhalb meines Einflußbereiches liegen, insbesondere bei Krieg, Streik und 
   Aussperrung, inneren Unruhen, Epidemien, hoheitlichen Eingriffen, Naturkatastrophen etc.,
 - für Leistungsstörungen im Bereich örtlicher Versorgungs- und Entsorgungs-einrichtungen (z.B. für Wasser, Strom und 
   sonstige Energie), insbesondere, wenn diese Störungen durch höhere Gewalt oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse 
   bedingt sind,
 - bei Diebstahl (ich empfehle eine entsprechende Reiseversicherung).
13. Haftungsbeschränkung
13.1 Jeglicher Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, wenn ein Schaden lediglich durch leichte Fahrlässigkeit meinerseits, meiner Erfüllungsgehilfen oder durch unerlaubte Handlungen eines Erfüllungsgehilfen bei Gelegenheit der Vertragserfüllung verursacht wurde.
13.2 Meine Haftung ist ferner ausgeschlossen, soweit in- und ausländische gesetzliche Vorschriften die Haftung des jeweiligen Leistungsträgers für dessen Leistungen ebenfalls einschränken oder ausschließen.
13.3 Meine Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
14. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
14.1 Für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
14.2 Ich bitte Sie in Ihrem eigenen Interesse, sich selbst ausführlich über die einschlägigen Bedingungen zu informieren.
15. Allgemeines, Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1 Alle Angaben in der vorliegenden Beschreibung entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Berichtigungen von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt in jedem Fall vorbehalten.
15.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages und dieser allgemeinen Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Evtl. entstehende Regelungslücken sind im Sinne der übrigen Bestimmungen des Vertrages und dieser Bedingungen zu schließen.
15.3 Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie von mir schriftlich bestätigt worden sind. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne jegliche Gewähr.
15.4 Als Gerichtsstand wird Köln vereinbart. Diese Regelung gilt auch für Scheck- und Wechselklagen.
     Köln, den 25.10.2008
Letzte Aktualisierung: 25.10.2008
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